Anlagerechte Obergruppen
In diesem Bereich vergeben Sie einzeln für jede Obergruppe Rechte zur Benutzeradministration. Grundsätzlich hat ein Systemadministrator (Grundrechte "System" = 2) in allen Obergruppen das Recht der Benutzeradministration.
Das Anlagerecht für Obergruppen dient dazu, auch Nicht-Administratoren in einzelnen Obergruppen die Benutzerverwaltung zu erlauben.
Anlagerecht Obergruppe vergeben
Öffnen Sie die Klappliste neben "Benutzeranlage" und vergeben Sie "Schreib- und Leserechte". Anschließend klicken Sie innerhalb der Zeile der anzupassenden Obergruppe auf den Button
. Wählen Sie aus der Klappliste in der Spalte "Recht" das neu zu vergebende Recht aus.
Generell gilt folgende Festlegung:
0 = Keine Rechte
1 = Leserechte
2 = Schreib- und Leserechte
Bestätigen Sie die Auswahl über den
-Button.
Mit der Vergabe von Schreib- und Leserechten hat der Benutzer für die gewählte Obergruppe die Berechtigung der Benutzerverwaltung, auch wenn er kein Systemrecht besitzt.