Beleg

Im Abschnitt “Beleg“ erteilen Sie dem Benutzer die erforderliche Berechtigung für die Freigabe eines Leistungsbelegs. Erst nachdem ein Beleg durch den Techniker freigegeben wurde, kann die kaufmännische Freigabe erfolgen. Vergeben Sie das "Faktura-Recht", damit der Benutzer gesperrte Barauslagen (die Anzahl und/oder den Betrag der Barauslage) verändern kann.